Je nach der Struktur des anwaltlichen Mandates biete ich Ihnen entweder eine nach Streitwert bemessene Vergütung und Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsgebühren-Gesetz (RVG) oder aber eine Abrechnung auf Basis eines Stunden- honorars an.
Spielt sich ein Fall ausschließlich nach italienischem Recht ab ( z.B. Vertretung in einer Bußgeldsache, Strafsache oder arbeitsrechtlichen Angelegenheit vor italienischen Gerichten ), so sind die italienischen Anwaltstarife maßgebend.