Im Medizinrecht sind wir neben dem Arzneimittelrecht und dem Medizinprodukterecht insbesondere vor allem im Bereich des Arzthaftungsrechtes tätig. Es ist selbst- verständlich, dass wir in diesem höchst sensiblen Bereich mit kompetenten Ärzten der jeweiligen Fachbereiche eng zusammen arbeiten.
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